MyQuix/Inexio FritzBox gratis oder nicht?

mariachi

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Hallo zusammen,

ich habe 2019 ein Vertrag bei damals MyQuix heute Inexio abgeschlossen. Man hat damals beim Vertragsabschluss eine FritzBox "gratis" dazu bekommen.
Inexio verlangt jetzt die FritzBox zurück. Sie behaupten, dass die bei Vertragsabschluss zugesendete FritzBox nur ein Leihgerät wäre.

Es ist schon solange her, hat jemand von euch so um das Jahr 2019 - bei MyQuik / Inexio einen Vertrag abgeschlossen und kann sagen, ob diese Angaben von Inexio stimmen und die Box zurückgegeben werden muss?
Ich bin mir sicher, dass im Flyer damals "Gratis" stand. Im Vertrag steht leider nichts.
 
Dort steht tatsächlich "FRITZ!Box gratis" in allen Tarifen. Mit Fußnote: "**Angebot gültig bis zum 30.09.2019."
 
@KunterBunter

Dankeschön, genau das meine ich!
Jetzt beruht sich Inexio auf die AGB´s Punkt 10.5:

"Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde Verpflichtet ein von QUIX gestelltes Gerät bz. eine technische Einrichtung vollständig innerhalb von 10 Tagen , in einwandfreien Zustand sowie auf seine Kosten an Quix zurückzusenden"
 
@KunterBunter

ich habe in Papierform die MyQuix AGB´s die für mich gültig sind.

Es sind genau die gleichen AGB´s die Du im Archiv gefunden hast, einziger Unterschied bei mir steht "QUIX" anstatt INEXIO.
Paragraph 10.5 ist genau gleich.

Für mich stellt sich die Frage, wenn auf der Website Gratis steht (ohne *!) und in den AGB´s das oben genannte. Was gilt dann?

Ich fange natürlich keinen Rechtsstreit wegen eine vier Jahre alte FritzBox, aber für dumm verkaufen lasse ich mich nicht gerne. :confused:
 
Inwiefern bedeutet denn (für den durchschnittlichen Kunden) die Formulierung "gratis" am Ende dasselbe wie "geschenkt"? Solange während der Vertragslaufzeit keine Miet-/Leihgebühren für die bereitgestellte FRITZ!Box erhoben wurden, ist das ja ebenfalls "gratis".
 
@PeterPawn
Ich gebe Dir recht. Eine bereitgestellte FRITZ!Box ohne Gebühren ist natürlich auch gratis.
 
Wenn ich etwas gratis bekomme, dann erwarte ich nicht, dass ich das zurückgeben muss.
Wenn ich etwas gratis während der Vertragslaufzeit/über die gesamte Vertragslaufzeit bekomme, gehe ich davon aus, dass ich das zurückgeben muss.

Wegen einer Fritz!Box wäre mir das aber zu viel Aufwand. Wegen einer Fritz!Box, die ich vor 4 Jahren erhalten habe, wäre mir das nicht mal ein Gedanke wert.

Meine 2 Cent.
 
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Wegen einer Fritz!Box, die ich vor 4 Jahren erhalten habe, wäre mir das nicht mal ein Gedanke wert.
Na ja ... ausgehend vom Datum würde ich darauf tippen, daß es sich um eine 7590 gehandelt haben dürfte und die geht auch heute noch in gebrauchtem Zustand zwischen 70 und 150 EUR über den virtuellen Ladentisch (im privaten Handel, was nicht mit dem "Restwert" des Geräts in einer Bilanz zu verwechseln ist).

Obendrein dürfte noch ein Jahr der Herstellergarantie seitens AVM offen sein ... das erhöht den Wert i.d.R. auch noch etwas und da macht das dann schon einen Unterschied zwischen "haben" und "nicht haben" (wie man landläufig sagt und rechnet).

Was aber nichts daran ändert, daß der Provider das Gerät schon lange abgeschrieben haben sollte und auch bei nicht erfolgender Rückgabe nur noch einen sehr geringen Restwert als Ersatz fordern dürfte.

Vodafone hat (nach einen entsprechenden Urteil: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2021-04/LG Düsseldorf 12 O 83 20_geschw_neu_0.pdf) ja seine "Preisliste" in diesem Punkt ebenfalls angepaßt, nachdem man dort zuvor ja der Ansicht war, der Kunde müsse auch nach einer längerfristigen Nutzung des Providergeräts beim "Verlust" desselben für die Beschaffung eines NEUEN Ersatzgerätes gerade stehen.

Wenn man also das Gerät nach vier Jahren der Nutzung nicht (oder auch nur nicht vollständig, inkl. Zubehör und Verpackung) zurückgeben kann, hat man dem Eigentümer (zum Unterschied Besitz und Eigentum kann jeder selbst recherchieren) entsprechenden (Wert-)Ersatz zu leisten - allerdings muß sich dieser auch in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Wieweit die Regeln in den AGB des hier betroffenen Providers von denen von Vodafone abweichen bzw. in Analogie zum oben verlinkten Urteil ebenfalls korrigiert werden müssen (das Urteil ist von 2021, der Vertrag ja offenbar von 2019, wo noch viele Anbieter derselben Ansicht waren wie Vodafone, bevor die vzbv Verbraucherzentrale NRW mit ihrer Klage Erfolg hatte), KÖNNTE man noch genauer unter die Lupe nehmen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin auch ein alter Quix Kunde von um die 2016. Die 7490 die ich damals von Quix erhalten hatte war irgendwann so elend langsam (eventuell auch defekt) dass ich mir eine 7590 einfach neu im Handel gekauft habe, weil ich überhaupt nicht daran gedacht hatte dass der Betreiber das Ding jemals zurückhaben wollen würde. Ich hatte bis dato nur 1&1 Erfahrung und die wollten die davor nie zurück.
Quix/Inexio hat mir nun den Wechsel auf Deutsche Glasfaser angeboten, was ich auch angenommen habe.
Jetzt ist mein Dilemma, dass ich nicht weiß wo die alte 7490 abgeblieben ist. Da sie nicht komplett kaputt war, habe ich sie glaube ich nicht entsorgt, sicher bin ich mir aber nicht... Wenn ich jetzt am Ende doppelt zahlen muss, würde mich das irgendwie ärgern. Erst dem Betreiber Geld gespart weil ich von ihm keine neue Box wollte und dann nochmal für die kaputte Box extra bezahlen :-(
 

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